Kosteninformation
So individuell wie meine Angebote und KlientInnen, so individuell gestalten sich auch die Kosten für meine Dienstleistungen. Gerne können Sie in einem Telefonat vorab Ihr Anliegen schildern, um eine Kosteneinschätzung zu erhalten.
In meiner psychologischen Praxis arbeite ich als freie Psychologin. Das bedeutet, dass Sie die Kosten zunächst selbst übernehmen.
Seit 1. Jänner 2024 gibt es die klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung. Dadurch haben alle in Österreich gesetzlich krankenversicherten Personen einen Anspruch auf diese Leistung. In einem ersten Schritt wird von den Sozialversicherungsträgern zur Umsetzung dieser Maßnahme ab dem 1. Jänner 2024 ein Kostenzuschuss für die eine klinisch-psychologische Behandlung ihrer krankheitswertigen Störungen beanspruchenden Personen gewährt.
Für eine Abrechnungsmöglichkeit mit Ihrer jeweiligen Kasse – vor oder nach der ersten, jedenfalls vor der zweiten Behandlung – müssen Sie eine Bestätigung von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin bzw. von einem Facharzt/einer Fachärztin darüber holen, die gesetzlich (§ 135 Abs. 1 Z 2b, ASVG) geforderte ärztliche Untersuchung gem. § 2 Abs. 2 Z 1 Ärztegesetz 1998 gemacht zu haben. Zusammen mit dieser Bestätigung können Sie dann die Honorarnoten über ihre klinisch-psychologischen Behandlungen bei Ihrem jeweiligen Sozialversicherungsträger einreichen.
a) für eine Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 45,00
b) für eine Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 26,26
c) für eine Gruppensitzung (max. 10 P.) ab 90 Minuten pro Person EUR 15,01
d) für eine Gruppensitzung (max. 10 P.) ab 45 Minuten pro Person EUR 10,51
ÖGK: für eine Einzelsitzung EUR 33,17 (die restlichen Tarife sind noch unbekannt)
BVAEB: für eine Einzelsitzung EUR 46,60 (die restlichen Tarife sind noch unbekannt)
Als in die Liste des Bundesministeriums eingetragene Klinische Psychologin bin ich für eine Kostenrefundierung berechtigt.
Absageregelung
Mein Ziel ist es Ihnen in meiner Praxis verlässliche Termine und Struktur bieten zu können. Deshalb bitte ich Sie Termine, die Sie nicht einhalten können, zumindest 24 Stunden im Voraus abzusagen. Eine Nachricht auf meiner Mobilbox, eine SMS oder eine E-Mail ist ausreichend. Andernfalls stelle ich den Termin in Rechnung.